Unter einer Versicherung versteht man im allgemeinen einen finanziellen Schutz gegenüber Risiken und dient damit der
Risikovorsorge.
Eine Vielzahl von Risiken kann eine Versicherung abdecken jedoch sind es die Folgenden die am meisten verwendet
werden:
Die Sozialversicherungen zählen eingeschränkt als Versicherung, weil diese per Umlage finanziert werden und staatlich
organisiert sind. Aufgrund einer steigenden Lebenserwartung gehört die Rentenversicherung gehört diese auch nicht zur
Versicherung.
Eine untypische Versicherung ist die Tontinenversicherung, bei welcher Anleger einen vorher festgesetzten Betrag
erbringen. Dieser Betrag wird mit Verzinsung nach Ablauf einer vereinbarten Laufzeit an die Überlebenden ausgezahlt.
In Deutschland gilt der Versicherungsvertrag als privatrechtlich wobei das Gesetz (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
über den Versicherungsvertrag im Jahre 1908 in Kraft trat. Dieses Gesetz wird in der Sozial-, See-, und
Rückversicherung nicht angewandt.
Der Versicherungsmarkt in Deutschland war bis zum Jahre 1994 reguliert, also jeder Versicherungstarif musste von der
damaligen Aufsichtsbehörde (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) genehmigt werden. Im gleichen Jahr wurde
mit dem Wegfall der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde der Versicherungsmarkt langsam geöffnet.
Jeder Versicherungsvertrag ist im Versicherungsschein, der auch Police genannt wird, dokumentiert. Der
Versicherungsschein hält alle für den Vertrag geltenden Inhalte fest wie zum Beispiel Vertragsbeginn-, und ende,
Prämienhöhe, Tarif, Risiko und Versicherungssumme).
In folgende Gruppen ist eine Versicherung aufgeteilt:
Personen-, und Nichtpersonenversicherungen
Schadens-, und Summenversicherungen
Die Versicherungsbeiträge sind nach dem Risiko-, Spar-, Verwaltungs-, Abschlusskosten-, und
Versicherungsunternehmensgewinnanteil aufgeteilt.
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