Informationen zu Versicherung und Vorsorge
Informationen zu Versicherung und Vorsorge
Informationen zu Versicherung und Vorsorge
 
 
Unfallversicherung
 
 

Eine Unfallversicherung gilt für Unfälle im beruflichen sowie freizeitlichen Bereich und bietet einen Versicherungsschutz vor Unfallfolgen. Dazu zählen die mögliche Invalidität, eine zeitweise Einschränkung in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit sowie Tod und Klinikaufenthalt.

Die Unfallversicherung fängt die finanziellen Belastungen bei einem Unfall ganz oder teilweise auf. Ein Unfall gilt jedoch nur als Unfall wenn dieser von außen auf den Betroffenen eingewirkt war und eine gesundheitliche Schädigung beim Körper verursacht.

Als Unfallschäden zählen Verrenkungen und Zerrungen am Bein oder Fuß sowie der Wirbelsäule welche vom Versicherten per Kraftanstrengung (z.B. Spaziergang, Radfahren, Wanderung, falsches Aufheben eines Getränkekastens etc.) verursacht wurden. Ebenso zählen Wundinfektionen die man sich bei einer Verletzung eingefangen hat, zu den Unfallschäden.

Invaliditätsleistung
Wenn die Leistungsfähigkeit des Körpers oder Geistes wegen eines Unfalls auf Dauer beeinträchtigt wurde, zahlt die Unfallversicherung eine einmalige Geldleistung während Betroffene über 65 Jahre eine monatliche Rente bekommen. Je nachdem welche Versicherungssumme abgeschlossen wurde und wie stark man körperlich oder geistig beeinträchtigt ist, fällt die Geldleistung je nach Versicherung höher oder niedriger aus.

Todesfall-Leistung
Sollte der Betroffene eines Unfalls innerhalb von 12 Monaten sterben oder ist eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung bereits nach einer kurzen Weile ersichtlich, erfolgt die Zahlung der vereinbarten sogenannten Todesfall-Leistung schon vorher gezahlt.

Krankenhaustagegeld Im Fall eines vollstationären Aufenthalts in einem Krankenhaus zur Heilung erhält der Betroffene ein vorher ausgehandeltes sogenanntes Krankenhaustagegeld aber wird höchstens für 3 Jahre gezahlt.

Ist man dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt und hat mindestens einen Behindertengrad in Höhen von 50 % erhält der Betroffene eine lebenslang bezahlte Unfallrente.

Geschichtliches
Die erste Unfallversicherung wurde vor rund 120 Jahren im Januar 1885 vom Kanzler Bismarck im Rahmen seiner Sozialreformen eingeführt.

 
 
 
 
 
 
 
Freitag 18. Oktober 2024 · Impressum